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17.06.2024

Energiepreisbremsen – Meldefrist bis zum 30. Juni 2024 beachten

Energiepreisbremse Meldefrist

Alle Unternehmen, die für das Kalenderjahr 2023 eine Gesamtentlastung aus der Preisbremse von mehr als 100.000 € erhalten haben, müssen bis zum 30.06.2024 eine Datenmeldung an den Übertragungsnetzbetreiber übermitteln – dies erfolgt über die Meldeplattform für Transparenzmeldungen (TAM).

Die Kundinnen und Kunden von enPORTAL connect wurden mit einer Kundennews und bereits im letzten Jahr im Rahmen eines Webinars über die Fristen informiert. Die Vermittlung von Energiewissen und Updates zu Entwicklungen auf dem Energiemarkt sind fester Bestandteil unseres Kundenservices.

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