Ausspeisepunkt
Übergabestelle des Erdgases an den Netzendkunden.
Glossar - Begriffe und Erläuterungen zur Energiebeschaffung
Übergabestelle des Erdgases an den Netzendkunden.
Energiemengen, die zum Ausgleich von Lastprognose und Lastgang in einem Bilanzkreis dem Bilanzkreisverantwortlichen vom Übertragungsnetzbetreiber in Rechnung gestellt werden.
Der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde ist der Arbeitspreis. Es wird zwischen Hoch- oder Normaltarif und dem deutlich günstigeren Niedrigtarif unterschieden.
Unter Arbeit versteht man die eingespeiste oder entnommene elektrische Energie (auch elektrische Arbeit). Diese wird für die Abrechnung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gemessen. Die Einheiten für Arbeit sind kWh, MWh, GWh oder TWh.
1 kWh = 1 Kilowattstunde = 1.000 Wh
1 MWh = 1 Megawattstunde = 1.000 kWh
1 GWh = 1 Gigawattstunde = 1.000 MWh = 1 Mio. kWh
1 TWh = 1 Terawattstunde = 1.000 GWh = 1 Mrd. kWh
Der Anschlussnutzungsvertrag regelt im Wesentlichen die Haftung bei Störung und Unterbrechung, die Grundstücksbenutzung und die Art der Messung und Zählung. Daneben werden die Anschrift der Anschlussstelle, die Spannungsebene und die Zählpunktbezeichnung dokumentiert. Individuelle Anschlussnutzungsverträge werden nur oberhalb der Niederspannungsebene benötigt; für Privat- und Kleingewerbekunden besteht eine allgemeingültige Regelung.
Die Summe der Nennleistungen aller beim Kunden bzw. in einem Versorgungsgebiet vorhandenen elektrischen Verbrauchseinrichtungen, die gleichzeitig genutzt werden können, ist die Anschlussleistung.
Wählen Sie direkt einen freien Termin bei unseren Experten und lassen Sie sich persönlich beraten.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Calendly zu laden.