Meldepflicht gemäß § 19 StromNEV-Umlage zum 31.03.2022 nicht versäumen!
Meldepflicht gemäß § 19 StromNEV-Umlage zum 31.03.2022 Die Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV sieht vor, dass Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bis spätestens zum 31.03.2022 den im Jahr 2021 aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom an ihren jeweiligen Netzbetreiber melden. Für die über 1.000.000 kWh hinausgehenden, selbst […]
2. März 2022