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19.03.2020

enPORTAL empfiehlt Unternehmen: Signifikante Verbrauchsänderungen dem Energielieferanten mitteilen

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  • Fairness in Zeiten der Corona-Pandemie
  • Vertragliche Mitteilungspflicht prüfen: Wesentliche Verbrauchsänderungen von Strom und Gas müssen ggf. dem Versorger gemeldet werden
  • Chancen der Digitalisierung: Alle Energiedaten gebündelt in der Cloud

Der B2B-Onlinehandelsplatz enPORTAL empfiehlt allen Unternehmen in Deutschland, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie mit erheblichen Verbrauchsänderungen von Strom und Gas rechnen, diese Information dem Energielieferanten unverzüglich mitzuteilen. Gemeint sind signifikante Änderungen des Verbrauchs, die zum Beispiel aus verringerter oder erhöhter Produktion oder Auslastung resultieren. Energieeinkäufer sollten prüfen, ob eine vertragliche Mitteilungspflicht gegenüber ihrem Lieferanten vereinbart ist und dieser allenfalls nachkommen. Dies kann auch bei Lieferverträgen ohne Mengenbeschränkungen gelten. Unabhängig davon gebietet es die Fairness, den Energieversorger auf mögliche Belieferungsänderungen hinzuweisen, damit er sich darauf einstellen kann. Kunden des Portalbetreibers, die das Onlineportal für die Energiebeschaffung und das Datenmanagement in der Cloud nutzen, sehen ihre aktuellen Strom- und Gasverbräuche jederzeit digital hinterlegt. Per Klick haben sie direkten Kontakt zum Lieferanten, sodass die Meldung einfach, schnell und zügig übermittelt werden kann.

Mitteilungspflicht bei Verbrauchsänderungen von Strom und Gas

Nahezu jedes Unternehmen in Deutschland hat mit wirtschaftlichen Herausforderungen durch die aktuelle Corona-Pandemie zu kämpfen. enPORTAL möchte alle Energieeinkäufer/-innen von Unternehmen in Deutschland in diesem Zuge informieren, dass signifikante Verbrauchsänderungen von Strom und Gas schnellstmöglich dem aktuellen Versorger mitgeteilt werden sollten. Nur dann hat die Energiewirtschaft gleichermaßen die Chance, angemessen darauf zu reagieren und eine reibungslose Energieversorgung zu gewährleisten. Dies gilt sowohl bei Mehr- oder Minderverbräuchen sowie für Lieferverträge, die ohne Mengenbeschränkung abgeschlossen wurden. „Wir möchten Energieeinkäufer unterstützen und sie in dieser wirtschaftlich ungewissen Lage erinnern, dass sie auch an ihre Energielieferanten denken. Nur wenn die Energiewirtschaft aktuelle Informationen zu Verbrauchsänderungen vorliegen hat, kann eine optimale Versorgung gewährleistet werden“, sagt Clemens Graf von Wedel, Geschäftsführer und Inhaber von enPORTAL.

Energiedaten in der Cloud ermöglichen schnelle Reaktion

Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Kliniken, Immobilienwirtschaft und Gewerbe, die enPORTAL für ihre digitale Energiebeschaffung und das Energiedatenmanagement in der Cloud nutzen, sehen ihre Strom- und Gasverbräuche übersichtlich im Onlineportal. Da die Verbrauchsdaten permanent aktualisiert werden, können Änderungen schnell gesichtet werden. Gleichermaßen sehen enPORTAL Kunden ihren aktuellen Energielieferanten inkl. Kontaktdaten ihres Ansprechpartners, sodass signifikante Verbrauchsänderungen vom Normalverbrauch schnell, einfach und ohne viel Aufwand digital übermittelt werden können. „Unser Onlineportal spart Energieeinkäufern sowie Lieferanten viel Zeit und sorgt für einen unmittelbaren Wissenstransfer, der in Zeiten von Corona wichtig ist, da keiner die wirtschaftlichen Entwicklungen absehen kann“, sagt Rainer Otto, Geschäftsführer und Inhaber von enPORTAL.

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