Ihr direkter Einstieg in die digitale Welt der Energiebeschaffung

Ihr Dienstleister für Strom- und Gasausschreibungen

Sehr geehrte Damen und Herren, die enPORTAL GmbH begrüßt Sie als Ihr Dienstleister für die Durchführung der Strom- und Gasausschreibungen in Kooperation mit der Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH. 
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der geplanten Ausschreibungen, den Dienstleistungsvertrag mit enPORTAL, die Vollmachten und die Beschlussvorlage für die Gremien.

 Sie können Fragen stellen, die wir auf dieser Seite beantworten und Sie können Termine mit uns vereinbaren. Sie können auch an Webinaren teilnehmen, in denen wir das Verfahren erläutern und Fragen beantworten.

So funktioniert´s

Wir haben Ihnen hier kompakt die Schritte aufgeführt, wie es jetzt weiter geht.

Buchen enPORTAL connect

Dienstleistung beauftragen

Daten im Buchungstool eingeben, Preis sichten und Vertrag zur Unterzeichnung per E-Mail zusenden lassen.

Energiedaten enPORTAL connect

Energiedaten bereitstellen

Nach Vertragsschluss erhalten Sie unmittelbar Zugangsdaten zur Plattform und laden dort Ihre Energiedaten direkt hoch.

Einrichtung enPORTAL connect

Freigabe der Ausschreibung

Wir richten Ihre Abnahmestellen auf der Energieplattform ein. Sie lernen anschließend Ihren persönlichen Kundenbetreuer kennen.

Loslegen enPORTAL connect

Ausschreibung startet

Gemäß der Einkaufsstrategie starten wir die Ausschreibung und führen diese für Sie durch.

enPORTAL connect kennenlernen

Hier können Sie die Kosten für unseren Service berechnen und alle Unterlagen unverbindlich anfordern.

  • Willkommen 1
  • Ihre Daten 2
  • Zusammenfassung 3

Erstellen Sie bequem Ihren Dienstleistungsvertrag mit enPORTAL

So funktioniert's:
  • Schritt 1: Eingabe Ihrer Adressdaten
  • Schritt 2: Voraussichtliche Kosten kalkulieren
  • Schritt 3: Unterlagen anfordern

Informationen zum Download

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zu den nächsten Schritten kompakt zusammengefasst. Die Informationsbroschüre erklärt Ihnen detailliert, wie es weitergeht. Wenn Sie auf „Download“ klicken, öffnet sich die Datei als PDF in einem separaten Fenster und Sie können das Dokument sofort herunterladen und speichern.

 

Beschaffungen

Vollmacht Strom 2027

Hier können Sie die Vollmacht für Strom 2027 herunterladen.

Beschlussvorlage Strom 2027

Hier können Sie die Beschlussvorlage Strom 2027 herunterladen.

Importvorlage Strom

Sie können die Importvorlage Strom schon jetzt herunterladen und ausfüllen, um die Zeit bis zur nächsten Gremiumsitzung zu überbrücken.

Vollmacht Gas 2027

Hier können Sie die Vollmacht für Gas 2027 herunterladen.

Beschlussvorlage Gas 2027

Hier können Sie die Beschlussvorlage Gas 2027 herunterladen.

Importvorlage Gas

Sie können die Importvorlage Gas schon jetzt herunterladen und ausfüllen, um die Zeit bis zur nächsten Gremiumsitzung zu überbrücken.

Allgemeine Informationen

Informationsbroschüre

Wir haben Ihnen alle Schritte von der Nutzung des Buchungstools bis hin zum Ablauf der Ausschreibung kompakt zusammengefasst.

Produktbroschüre

Lernen Sie unsere Energieplattform und die Vorteile im öffentlich-rechtlichen Bereich kennen und erhalten erste Impressionen.

Unternehmensbroschüre

Lernen Sie unser Unternehmen, unser Team und Erfolge rund um öffentlich-rechtliche Ausschreibungen von Strom & Gas kennen.

Honorarblatt

Hier finden Sie unser Honorarblatt.

Vollmacht für enPORTAL

Hier finden Sie unsere Vollmacht.

Informationen zu Beschaffung und Laufzeiten

In unserer Übersicht finden Sie das Wichtigste zu Beschaffung und Laufzeiten.

Erfolgreiche Premiere

Über 480 bayerische Kommunen setzen auf digitale Bündelausschreibung mit enPORTAL

Die erste vollständig digitale Bündelausschreibung für Stromlieferungen, durchgeführt von enPORTAL im Auftrag der Kommunal-GmbH, Tochtergesellschaft des Bayerischen Gemeindetags, war ein voller Erfolg: Über 480 bayerische Kommunen haben sich beteiligt, 36 Bündelausschreibungen wurden realisiert und insgesamt 18.999 Abnahmestellen mit einem Volumen von 250 GWh Strom ausgeschrieben. Die Resonanz auf dem Markt war enorm: 346 Teilnahmeanträge von Lieferanten und 257 eingereichte Angebote belegen die hohe Attraktivität und Effizienz des digitalen Verfahrens. Im Vergleich zu den hohen Energiepreisen der vergangenen Jahre konnten erhebliche Kostensenkungen erzielt werden – die Einsparungen gegenüber der letzten Ausschreibung betragen in der Spitze bis zu 78 Prozent.

Zur Pressemeldung
Clemens Graf von Wedel Geschäftsführer enPORTAL GmbH

Ihr neuer Dienstleister im Energiebereich

Wir freuen uns sehr, dass sich der Bayerische Gemeindetag für uns als neuen Dienstleister für Energieausschreibungen entschieden hat! Wir sind Ihr kompetenter Partner für die anstehenden Strom- und Gasausschreibungen und bieten Ihnen eine effiziente, digitale Lösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Clemens Graf von Wedel, Geschäftsführer enPORTAL GmbH

Webinare

Gerne erläutern wir Ihnen alle Schritte von Vertragsschluss bis Ausschreibungsstart live in unserem Webinar. Dort haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zum Prozess zu stellen - anonym und direkt im Webinar. Melden Sie sich gerne für einen der folgenden Termine an.

Mittwoch, 19. November 2025
11:00
12:00
 Uhr
Anmelden
Donnerstag, 27. November 2025
14:00
15:00
 Uhr
Anmelden
Donnerstag, 15. Januar 2026
14:00
15:00
 Uhr
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Zeitplan

Die Schritte auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen - unsere Antworten

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet, die Ihnen eine erste Orientierung bieten. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen jederzeit persönlich und ergänzen unseren Fragenkatalog kontinuierlich. Rufen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin!

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet, die Ihnen eine erste Orientierung bieten. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen jederzeit persönlich und ergänzen unseren Fragenkatalog kontinuierlich. Rufen Sie uns direkt an oder vereinbaren Sie einen Online-Termin!

Ich bin verantwortlich für mehrere Kommunalunternehmen. Benötige ich für jedes Unternehmen einen separaten Vertrag?

Grundsätzlich ist es möglich, alle Abnahmestellen über mehrere Unternehmen hinweg in einem Vertrag abzubilden oder Einzelverträge pro Einheit zu schließen.

Die Frage, wie viele Verträge Sie benötigen, hängt davon ab, wie die Rechnungsstellung für Nutzung von enPORTAL connect erfolgen soll:

Sofern jede Einheit eine eigene Rechnung erhalten soll, benötigen Sie für jede Einheit einen eigenen Vertrag.

Wenn Sie das Honorar für die Nutzung von enPORTAL connect intern weiterbelasten, benötigen Sie nur einen Vertrag, in dem alle Abnahmestellen Ihrer Einheiten zusammengefasst werden.

Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, erfolgt die Berechnung des Grundpreises (siehe Honorarblatt) nur einmal.

Sind mehrere Rechnungen gewünscht, fällt der Grundpreis pro Rechnung einmal an.

Ist es notwendig, separate Verträge für Sektorenauftraggeber und öffentliche Auftraggeber abzuschließen?

Ja, bitte schließen Sie separate Verträge ab.

Das Verfahren für Sektorenauftraggeber, nach denen ausgeschrieben wird, unterscheidet sich vom Verfahren für öffentliche Auftraggeber, daher ist die Abwicklung über einen Dienstleistungsvertrag leider nicht möglich.

Im Dienstleistungsvertrag wird im Regelfall von einer Laufzeit von drei Jahren für den Energieliefervertrag ausgegangen. Sind auch kürzere Laufzeiten möglich?

Auf jeden Fall! Wir streben an, im Rahmen des mit dem Bayerischen Gemeindetag abzustimmenden Beschaffungskonzepts wahlweise auch Laufzeiten von einem, zwei oder drei Jahren auszuschreiben. Bei unseren Überlegungen berücksichtigen wir die Gegebenheiten des Energiemarktes maßgeblich mit.
Sobald die Bündelausschreibungen vorbereitet sind, erhalten Sie innerhalb unserer Plattform die Möglichkeit, sich zwischen den angebotenen Optionen zu entscheiden.

Welche Daten benötigt enPORTAL für die Beschaffung?

Wir benötigen Ihre Abnahmestellen- und Verbrauchsdaten für Strom und/oder Gas. Dafür stellen wir Ihnen eine Import-Vorlage digital zur Verfügung, die selbsterklärend ist. Die ausgefüllte Import-Vorlage laden Sie bitte an entsprechender Stelle auf der Plattform hoch.

In dem Preiskalkulator werden Straßenbeleuchtungs-(SB) und Heizstromabnahmestellen(HS) nicht separat abgefragt. Wie werden diese Abnahmestellen berücksichtigt?

Straßenbeleuchtungsabnahmestellen haben ein Standardlastprofil und zählen zu SLP-Abnahmestellen. Darüber hinaus zählen wir auch Heizstromabnahmestellen (Speicherheizung und Wärmepumpen) mit einem Temperaturabhängigen Lastprofil zu SLP-Abnahmestellen.

Im Rahmen der Datenerfassung in enPORTAL connect werden diese Informationen über eine Importdatei abgefragt.

Wo finde ich die Beschlussvorlage für mein Gremium?

Nachdem Sie Ihre Daten im Buchungstool eingegeben haben, wird Ihnen neben dem Dienstleistungsvertrag auch die Beschlussvorlage per E-Mail zugesandt. Bitte füllen Sie die offenen Punkte aus und senden uns im Auftragsfall alle Dokumente gemeinsam zurück an: kommune@enportal.de.

Unsere Gemeinde/Kommune interessiert sich für Ökostrom, wie hoch ist die Differenz zu Graustrom ungefähr?

Ökostromzertifikate sind -genau wie Energie- börsengehandelte Produkte. Die Börsenpreisentwicklung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, u.a. vom Wetter, von politischen Rahmenbedingungen und von der Nachfrage. Insofern sind belastbare Prognosen leider weder für den Strompreis noch für Ökostromzertifikate für zukünftige Beschaffungen valide möglich.

Das Börsenpreisniveau für Strom fällt, je weiter man in die Zukunft blickt. Die Zertifikate für Ökostrom werden im gleichen Zeitraum jedoch teurer, d.h. die Differenz zwischen Ökostrom und Graustrom wird tendenziell größer, wenn Sie eine lange Vertragslaufzeit wählen.

Nachfolgend eine aktuelle Indikation aus der 7.KW mit einem TÜV Süd EE Zertifikat (ohne Neuanlagenquote) und Herkunftsnachweis:

Stand KW 12/25:
2025 1,20 €/MWh
2026 1,61 €/MWh
2027 1,81 €/MWh
2028 1,93 €/MWh
2029 2,03 €/MWh

Stand KW 07/25:
2025 1,53 €/MWh
2026 1,85 €/MWh
2027 2,08 €/MWh
2028 2,26 €/MWh
2029 2,45 €/MWh

Hier handelt es sich hauptsächlich um Wasserkraftanlagen aus dem Norden bzw. Österreich.

Die Erweiterung mit einem Neuanlagenanteil von ca. 30% wäre dann z.B  ein TÜV Süd EE01 Zertifikat. Dieses liegt dann etwa 0.2€/MWh – 0,5€/MWh höher.

Wie unterscheidet sich Ökostrom ohne Neuanlagenquote von Ökostrom MIT Neuanlagenquote?

Unter Ökostrom mit Neuanlagenquote wird Energie verstanden, die aus Anlagen stammt, die maximal 4 Jahre alt sind. Der prozentuale Anteil aus Neuanlagen, der in den Bündelausschreibungen ausgeschrieben werden wird, wird 30 % betragen.

Ökostrom ohne Neuanlagenquote stammt zu 100 % aus regenerativen Anlagen, die jedoch älter als 4 Jahre sind, z.B. bereits viele Jahre existierende Wasserkraftanlagen in Norwegen oder Österreich.

Wie wird der Kommunalrabatt berücksichtigt und was sind die Bestandteile?

Für Energielieferverträge, die über unsere Bündelausschreibungen generiert werden, erfolgt die Abrechnung des Kommunalrabatts direkt mit dem Netzbetreiber.

Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Budgetplanung, dass sich die Berechnungsgrundlage für den Kommunalrabatt geändert hat:
Bisherige Regelung:

Der Kommunalrabatt wurde bislang auf Basis des Bruttorechnungsbetrags einschließlich aller Preisbestandteile der Netzzugangsrechnung in Niederspannung/-druck berechnet und umgesetzt.
Neue Regelung nach BGH-Beschluss vom 05.12.2023 (EnVR 59/21):
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kommunalrabatt nur auf folgende Bestandteile gewährt werden darf:

• Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis

Nicht mehr rabattiert werden dürfen:

• Konzessionsabgaben
• Gesetzliche Umlagen
• Entgelte für den konventionellen Messstellenbetrieb
• Umsatzsteuer auf Netzentgelte

Diese Entscheidung basiert auf der aktuellen Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur.

Ist es notwendig, einen Dienstleistungsvertrag mit enPORTAL abzuschließen, um an den Bündelausschreibungen teilzunehmen?

Ja, es ist notwendig, einen Dienstleistungsvertrag mit enPORTAL abzuschließen. Der bayerischen Gemeindetag hat die Durchführung der Bündelausschreibung für die bayerischen Kommunen 2024 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag dieser Ausschreibung erhielt die enPORTAL GmbH. Das heißt, Ihr neuer Dienstleister für die Energieausschreibung 2026 und Folgejahre ist enPORTAL.

Unsere Lieferverträge laufen noch bis 31.12.2026. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss des Dienstleistungsvertrags?

Wir werden selbstverständlich auch Bündelausschreibungen für Verträge mit Lieferbeginn 01.01.2027 durchführen. Wann diese Ausschreibungen stattfinden werden, werden wir in Absprache mit dem Bayerischen Gemeindetag insbesondere von den Marktbedingungen abhängig machen. Es ist dabei durchaus denkbar, bereits Ende 2025 für das Jahr 2027 auszuschreiben.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, bereits jetzt den Dienstleistungsvertrag abzuschließen und Ihre Abnahmestellen ohne Zeitdruck in enPORTAL connect aufzunehmen, so dass Sie vorbereitet sind. Wir informieren alle Mitglieder des Bayerischen Gemeindetages, sobald Ausschreibungen für 2027 geplant sind.

Eine Vergütung wird erst fällig, wenn Sie tatsächlich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, insofern gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie bereits jetzt den Dienstleistungsvertrag abschließen. Entsprechende Beschlussvorlagen für spätere Ausschreibungen stellen wir Ihnen rechtzeitig zur Verfügung.

Falls Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für den Abschluss des Dienstleistungsvertrages entscheiden, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig über weitere, geplante Bündelausschreibungen, so dass Sie den Dienstleistungsvertrag in zeitlichem Zusammenhang mit der von Ihnen gewünschten Ausschreibung abschließen können.

Welche Frist muss beachtet werden bzw. bis wann müssen die Daten bei enPORTAL sein, um an Bündelausschreibungen mit Lieferbeginn 01.01.2026 teilzunehmen?

Die letzten Bündelausschreibungen für den Lieferbeginn 01.01.2026 werden spätestens Mitte September 2025 gestartet. Der der Bekanntmachung vorgeschaltete Freigabeprozess Ihrer Daten erfordert ebenfalls ca. 4 Wochen, so dass neben dem unterzeichneten Dienstleistungsvertrag und den Vollmachten auch die Daten Ihrer Abnahmestellen spätestens Mitte August 2025 vorliegen müssen. Die endgültige Vergabe ist dann für Mitte November vorgesehen, so dass ein erfolgreicher Lieferantenwechsel zum Jahreswechsel sichergestellt wird.

Die Erfahrung der ersten Bündelausschreibungen zeigt, dass die Datenerfassung und -abstimmung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Datenerfassung mit Hilfe unserer Importdatei (siehe Download-Bereich) bereits unabhängig vom Termin Ihrer Gremiumssitzung zu beginnen. Die in der Importdatei abgefragten Informationen finden Sie in der Regel in Ihrem aktuellen Liefervertrag und/oder auf den Rechnungen Ihres Versorgers. Offen gebliebene Fragen dazu klärt Ihr Kundenbetreuer / Ihre Kundenbetreuerin dann gerne nach Abschluss des Dienstleistungsvertrags mit Ihnen gemeinsam.

Was kostet die Dienstleistung von enPORTAL?

Über den Preisrechner im Buchungstool können Sie Ihre voraussichtlichen Kosten einfach und sofort berechnen. Das Preisblatt wird Ihnen gleichermaßen mit dem Dienstleistungsvertrag per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Strom- und Gasausschreibungen grundsätzlich separat zu betrachten sind und jeweils eine Rechnungsstellung aus einer Ausschreibung folgt. Je Ausschreibung fällt der Grundpreis in Höhe von 475 € einmal an.

Wo finde ich die Importvorlage für die Bereitstellung meiner Energiedaten?

Die Importvorlage für Ihre Strom- und Gas-Abnahmestellen finden Sie auf unserer Plattform enPORTAL connect im Reiter „Onboarding –> Datenerfassung“.

Nach welchen öffentlichen Verfahren wird ausgeschrieben?

Derzeit ist geplant, die Ausschreibungen als Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 16 VgV bzw. nach § 15 SektVO durchzuführen. In der Teilnahmeantragsphase wird hierfür eine unbeschränkte Anzahl von Anbietern über die europäische Bekanntmachungsplattform TED zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.

Kann ich jederzeit meine Energieverbräuche und Verträge sehen?

Ja, über Ihren persönlichen Zugang auf unsere Energieplattform enPORTAL connect sehen Sie jederzeit Ihre aktuellen Energieverbräuche und Kosten.

Wofür wird die Vollmacht zur Datenbeschaffung benötigt?

Mit der Vollmacht können wir uns direkt an Ihren bestehenden Energielieferanten wenden und die Lastgang- und Verbrauchsdaten anfordern. Aktuelle Verbrauchsdaten sind für die erfolgreiche Durchführung von Energieausschreibungen unerlässlich, da die Energieversorger auf Basis dieser Daten ihre Angebote kalkulieren.

Was sind die Inhalte des Kooperationsvertrags zwischen BayGT und enPORTAL?

Der Kooperationsvertrag regelt die Aufgaben der enPORTAL (Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen) und der Kommunal GmbH (insb. Abstimmung der Vergabekonzepte, Funktion als ausschreibende Stelle). Auch werden die Dienstleistungspreise (GmbH erhält von diesen 10%) vorgegeben.

Was ist der Hintergrund zum Abschluss des Dienstleistungsvertrags bis 2030 und der Verlängerungsoption?

Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ist zeitlich identisch mit der Laufdauer des Kooperationsvertrages und dient damit als Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und der enPORTAL GmbH. Eine Vergütung fällt nur an, wenn die Gemeinde an einer Bündelausschreibung teilgenommen hat.

Lässt sich der Lieferzeitraum des § 1 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrags von drei Jahren auch verkürzen/verlängern?

Ja, nach Auswertung Ihrer Daten zu den Abnahmestellen erhalten Sie einen mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmten Vorschlag zum Ausschreibungskonzept. Sollte Ihnen der vorgeschlagene Lieferzeitraum nicht zusagen, können Sie davon abweichen, indem Sie dies der enPORTAL mitteilen.

Welche Umstände würde die Kommunal-GmbH zu einer Aufhebung einer Ausschreibung veranlassen?

Die Kommunal-GmbH wird die Aufhebung einer Ausschreibung veranlassen, sollte kein Angebot abgegeben werden oder ein vorliegendes Angebot als unwirtschaftlich eingestuft werden.

Hat eine Kommune selbst ein Recht auf Aufhebung der Ausschreibung bzw. welche Möglichkeit, wenn Preise (wieder) überteuert sind?

Nein, nur die Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle entscheidet über die Aufhebung von Ausschreibungen.

Melden Sie sich bei Fragen gerne bei uns!

Gerne beantworten wir Ihnen in einem 
persönlichen Online-Termin Ihre Fragen. 
Diesen können Sie hier sofort buchen.

Wilfried Rademaker

Wilfried Rademaker

Prokurist

Norman Lübeck

digitales Vertriebsmanagement

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Norman Lübeck

Digitales Vertriebsmanagement

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