Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage zum 31.03.2023 nicht versäumen
Meldung an Netzbetreiber nicht verpassen Eine wichtige Information, die für viele Unternehmen und Betriebe relevant ist: die Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage. Die Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV sieht vor, dass Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bis spätestens zum 31.03.2023 den im Jahr 2022 aus dem Netz […]
13. März 2023