Meldepflicht „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (§19 StromNEV) zum 31.03.2026 nicht versäumen!
Hiermit möchten wir Sie auf die Meldepflicht gemäß dem Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV) hinweisen. Das Gesetz sieht vor, dass Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bis spätestens zum 31.03.2026 den im Jahr 2025 aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom an ihren jeweiligen Netzbetreiber melden. Für die über […]
9. Februar 2026