Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage zum 31.03.2024 nicht versäumen!
Wir möchten auf eine wichtige Information für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Mittelstand oder Gewerbe hinweisen: Die Meldepflicht gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV steht an. Das Gesetz sieht vor, dass Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh je Abnahmestelle bis spätestens zum 31.03.2024 den im Jahr 2023 aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten […]
22. Februar 2024